Flug verspätet ?
Was sind meine Rechte als Fluggast?
Die Mehrheit der Fluggastrechte ist in der europäischen Verordnung Nr. 261/2004 geregelt, die darauf abzielt, den Passagieren ein hohes Schutzniveau zu bieten. Sie trat am 14. Februar 2005 in Kraft und gewährt Fluggästen Grundschutz, wenn sie von Nichtbeförderung gegen ihren Willen, kurzfristigen Annullierungen oder langen Verspätungen betroffen sind. In diesen Fällen haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung sowie auf Betreuungsleistungen.
Ist mein Flug verspätet?
Ein Flug gilt rechtlich als verspätet, wenn der Abflug mindestens zwei Stunden nach dem geplanten Zeitpunkt erfolgt. Die Einstufung einer Verspätung hängt jedoch auch von der Flugdistanz ab.
Kann ich für den verspäteten Flug entschädigt werden?
Bei einem übermäßig verspäteten Flug haben die Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro pro Person, je nach den genauen Bedingungen des betreffenden Fluges.
Kann ich für Kosten, die durch die Verspätung entstanden sind, erstattet werden?
Gemäß der Verordnung Nr. 261/2004 sind den Passagieren kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen anzubieten. Wenn der Flug im Vergleich zur ursprünglich angekündigten Zeit um mehr als einen Tag verspätet ist, muss die Fluggesellschaft den Passagieren wenn nötig Hotelunterkunft und Transport bereitstellen.
Warum ist es so schwierig, alleine Erfolg zu haben?
Ihre Rechte sind zwar von der Europäischen Kommission und den Staaten garantiert, doch manchmal versuchen die Flugunternehmen Sie hinzuhalten oder berufen sich auf „außerordentliche Umstände", obwohl der Grund für die Verspätung in ihre Verantwortung fällt.