Refund My Ticket

Allgemeine Geschäftsbedingungen

PRÄAMBEL :

Diese Website wird von CLAIM ASSISTANCE (« CLAIM ASSISTANCE »), betrieben und herausgegeben, einer französischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einem Kapital von 1000€, die im Nanterre Unternehmensregister unter der Nummer 803 147 446 registriert ist. CLAIM ASSISTANCE hat den Sitz in 19, rue Honoré d’Estienne d’Orves 93500 Pantin FRANCE und die UID-Nummer FR883803147446.

CLAIM ASSISTANCE ist im Besitz der Websiten www.refundmyticket.net und www.remboursermonbillet.com, die vom Unternehmen OVH gehostet werden.

REFUNDMYTICKET ist eine eingetragene Marke beim französischen nationalen Institut für gewerbliches Eigentum (INPI).

CLAIM ASSISTANCE bietet auf seiner Website Passagieren die Eintreibung von Entschädigungen an, die ihnen geschuldet werden auf Grundlage der EU-Richtlinie  Nr. 261/2004 vom 11 Februar 2004 oder dem Montrealer Übereinkommen vom 28. Mai 1999, die Passagieren ein Recht auf Entschädigung und Unterstützung im Falle einer Umbuchung, Annullierung und/oder langen Verspätungen zusagen. Etwaige rechtliche Schritte werden, entsprechend der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Bestimmungen, von einem Anwalt eingeleitet.

CLAIM ASSISTANCE unterstützt den/die Geschädigte/n um das Entschädigungsverfahren zu vereinfachen und wird nur im Falle einer erfolgreichen Reklamation eine Bezahlung erhalten. CLAIM ASSISTANCE streckt alle im Rahmen des Entschädigungsverfahrens anfallenden Kosten und Gebühren vor. Diese Kosten Gebühren werden dem/der Geschädigten im Falle eines erfolglosen Entschädigungsverfahrens nicht berechnet.

Die Nutzungsbedingungen des auf der Website angebotenen Dienstes werden nachstehend aufgeführt.

CLAIM ASSISTANCE kann über das Online-Formular oder per E-Mail an contact(at)refundmyticket.net erreicht werden.

 

1. DEFINITIONEN

« Anwalt » bezeichnet einen Anwalt oder eine Anwältin, der ordnungsgemäß in einem Register eines Landes registriert ist oder eine ordnungsgemäß registrierte Anwaltskanzlei.

« Klient/in » bezeichnet eine Person, die die von CLAIM ASSISTANCE auf seiner Website angebotenen Dienste nützt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert hat.

« Fluglinie » bezeichnet die Fluggesellschaft die den Flug, der Gegenstand des von CLAIM ASSISTANCE im Auftrag des Klienten/der Klientin eingeleiteten Reklamationsverfahrens ist, durchgeführt hat oder durchzuführen geplant hat.

« Allgemeine Geschäftsbedingungen » bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

« Vertrag » bezeichnet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammen mit der ordnungsgemäß vom Klienten/von der Klientin unterzeichneten Vollmachtserklärung

« Nutzeraccount » bezeichnet den Account der unter dem Namen des Klienten/der Klientin eröffnet wurde, nachdem seine/ihre Online-Anfrage, unter den unten angeführten  Bedingungen, per E-Mail bestätigt wurde

« Entschädigung » bezeichnet die Zahlung, die nach einer einvernehmlichen Einigung oder von einem Anwalt/einer Anwältin eingeleiteten Rechtsverfahren, zu Gunsten des Klienten/der Klientin von der Fluglinie ausgeschüttet wird

« Vollmacht » bezeichnet das Dokument, durch das der/die Klient/in CLAIM ASSISTANCE autorisiert, in seinem/ihrem Auftrag zu handeln um die Entschädigung von der betreffenden Fluglinie zu fordern.

« Website » bezeichnet die Webseiten www.refundmyticket.net und www.remboursermonbillet.com

« Dienste » bezeichnet die von CLAIM ASSISTANCE auf der Website angebotenen Dienstleistungen.

 

2. UMFANG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ohne Beschränkung oder Vorbehalt, für alle von CLAIM ASSISTANCE auf der Website angebotenen Dienste und für alle Klienten und Klientinnen.

Die Klienten und Klientinnen bestätigen ihre Zurkenntnisnahme und Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen indem sie das dafür vorgesehene Kästchen abhaken, wenn sie ihre Anfrage registrieren.

Jede Anfrage durch den/die Klient/in bedeutet die volle und komplette Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die am Tag der Anfrage in Kraft treten.

CLAIM ASSISTANCE hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern, solange der/die Klient/in per E-Mail über eine solche Abänderung informiert wird. Wenn der/die Klient/in innerhalb von sieben (7) Tagen, ab dem Empfang der informierenden E-Mail, nicht antwortet, wird befunden, dass er/sie den den abgeänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt, welche dann für die laufenden Verträge gelten.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ursprünglich auf Französisch verfasst und CLAIM ASSISTANCE kann Übersetzungen davon auf ihrer Website veröffentlichen. Im Falle von Widersprüchen setzt sich die französische Version durch.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website verfügbar, wo man sie direkt nachsehen kann.

Die Ungültigkeit, Unrechtmäßigkeit, Nichtigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinflusst die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Wenn CLAIM ASSISTANCE eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Zeitpunkt nicht durchsetzt, bedeutet das keinen Verzicht auf das Recht einer späteren Durchsetzung.

 

3. ZWECK DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien, im Zusammenhang mit den auf der Website angebotenen Diensten, festzulegen.

CLAIM ASSISTANCE handelt als Vertreter im Auftrag des Klienten/der Klientin, gemäß der Bestimmung des Artikels 1984 und folgende des französischen Zivilgesetzbuches.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Bedingungen der Nutzung der Dienste fest.

 

4. DIENSTE

CLAIM ASSISTANCE bietet auf seiner Website Dienstleistungen an, die es Passagieren erlauben, von Fluglinien Entschädigungen zu fordern im Falle einer Umbuchung, einer Annullierung oder einer langen Verspätung, zu den unten angeführten Bedingungen.

Die Dienste der Website sind den Klienten und Klientinnen 24 Stunden am Tag, 7 Tage in der Woche, das ganze Jahr über zur Verfügung, außer im Falle von unabsichtlichen oder absichtlichen Unterbrechungen, egal aus welchen Gründen. Die Unterbrechung kann durch Wartungsarbeiten unterbrochen werden. CLAIM ASSISTANCE verpflichtet sich lediglich, sich nach besten Kräften zu bemühen. CLAIM ASSISTANCE kann nicht haftbar gemacht werden für physische, finanzielle, materielle oder moralische Schäden die entstehen, weil die Website nicht erreichbar ist.

 

4.1. Anfrage des Klienten/der Klientin

Der/die Klient/in sendet seine/ihre Anfrage über die Website, indem sie/er ein Formular ausfüllt und folgende Informationen angibt:

  • Annullierter, verspäteter oder umgebuchter Flug
  • Flughafen der Abreise
  • Flughafen der Ankunft
  • Flugnummer
  • Vorname
  • Nachname
  • Reservierungsreferenz
  • Land des Wohnortes
  • Telefonnummer
  • Emailadresse

Um die Einreichung des Formulars abzuschließen, akzeptiert der/die Klient/in zuerst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen indem er das Kästchen abhakt das besagt „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert.“

Wenn der/die Klient/in einen oder mehrere Passagiere zu seiner/ihrer Anfrage hinzufügt, garantiert er/sie, dass er/sie das mit der ausdrücklichen oder schlüssigen Zustimmung dieser Passagiere tut und vollständig berechtigt ist, in ihrem Auftrag zu handeln.

In diesem Fall hakt der/die Klient/in ein Kästchen ab, um zu bestätigen, dass er/sie von den anderen Passagieren autorisiert wurde, in ihrem Auftrag zu handeln.

Der/die Klient/in, der/die das Formular ausfüllt, ist CLAIM ASSISTANCE’s einzige Kontaktperson und wird als „Klient/in“ bezeichnet.

CLAIM ASSISTANCE trägt keine Verantwortung für etwaige Konsequenzen der Intervention eines nicht-autorisierten Dritten der eine Anfrage im Auftrag eines Passagiers stellt.

Der/die Klient/in verspricht, exakte, komplette und aktuelle Informationen anzugeben und ist alleine für die im Formular angegebenen Informationen verantwortlich.

CLAIM ASSISTANCE sendet dem/der Klient/in eine E-Mail um den Empfang der Anfrage zu bestätigen und and die wesentlichen Elemente der Anfrage zu erinnern. Diese E-Mail verpflichtet CLAIM ASSISTANCE nicht.
Der/die Klient/in bestätigt seine/ihre Anfrage durch das Klicken auf den Link in der Bestätigungsemail.

Nach der Bestätigung der Anfrage bekommt der/die Klient/in einen Nutzernamen und ein Passwort für seinen/ihren persönlichen Account auf dem er/sie das Entschädigungsverfahren mitverfolgen kann. Dem/der Klient/in steht es frei, das Passwort zu ändern. Er/sie ist allein dafür verantwortlich, ein sicheres Passwort auszuwählen. Der/die Klient/in ist auch allein dafür verantwortlich, der Aufdeckung des Passworts und der Nutzung eines solchen Passwortes vorzubeugen.

Der/die Klient/in verspricht sein/ihr Passwort geheim zu halten und es nicht an Dritte weiterzugeben. Der/die Klient/in ist allein für den Zugang zu seinem/ihrem Account verantwortlich.

 

4.2. Unterschrift der Vollmacht und Übermittlung der Dokumente

Sobald der/die Klient/in seine/ihre Anfrage bestätigt hat, sendet ihm/ihr CLAIM ASSISTANCE eine Vollmachtserklärung zur elektronischen Unterschrift und fordert die Übermittlung von Dokumenten, die seine/ihre Anfrage stützen.

Mit der Vollmacht autorisiert der/die Klient/in CLAIM ASSISTANCE zu folgenden Handlungen:

  • die Anfrage des Klienten/der Klientin mit Unterstützung eines von CLAIM ASSISTANCE ausgewählten Anwalts zu analysieren
  • die Fluglinie zu kontaktieren um die einvernehmliche Eintreibung der Entschädigung des Klienten/der Klientin einzuleiten
  • die von der Fluglinie ausbezahlte Entschädigung im Auftrag des Klienten /der Klientin entgegenzunehmen
  • soweit erforderlich, die Anfrage an einen Anwalt zu übermitteln, um rechtliche Schritte einzuleiten

Der/die Klient/in unterschreibt elektronisch die Vollmachtserklärung, indem er/sie auf den von CLAIM ASSISTANCE zugesandten Link klickt. Er/sie schickt folgende Dokumente per E-Mail oder ladet sie auf seinen/ihren persönlichen Account hoch:

  • Bestätigung der Flugreservierung
  • Reisepass
  • Bordkarte
  • Rechnungen, die die für den/die Klient/in durch den Vorfall entstandenen Kosten belegen
  • IBAN Nummer des Kontos, auf das der/die Klient/in seine/ihre Entschädigung empfangen möchte

Der Vertrag tritt nicht in Kraft, bis CLAIM ASSISTANCE die ordnungsgemäß unterschriebene Vollmachtserklärung und die Dokumente erhalten hat.

 

4.3. Analyse der Anfrage des Klienten/der Klientin

Auf Grundlage der Informationen des Klienten/der Klientin analysiert CLAIM ASSISTANCE, gemeinsam mit einem Anwalt seiner Wahl, die Anfrage.

CLAIM ASSISTANCE hat das Recht, eine Anfrage, die von einem/einer Klient/in auf der Website ausgefüllt wurde, ohne die Angabe von Gründen abzulehnen. In so einem Fall werden dem/der Klient/in keine Gebühren berechnet.

Sollte CLAIM ASSISTANCE entscheiden, die Anfrage des Klienten/der Klientin zu bearbeiten, wird auf die angegebene Adresse eine Bestätigungsemail versendet.

Der/die Klient/in garantiert hiermit, dass keine einvernehmlichen oder rechtlichen Verfahren eingeleitet worden sind, weder von ihm/ihr noch von dazu autorisierten Dritten.

 

4.4. Einvernehmliches Entschädigungsverfahren

Nachdem die Entschädigungsforderung von CLAIM ASSISTANCE akzeptiert wurde, wird ein Brief an die Fluglinie gesendet, um die Zahlung der Entschädigung zu fordern.

Dieser Brief enthält:

  • Die Identität von Claim Assistance sowie die Identität des Klienten/der Klientin und der Fluglinie
  • Die Grundlage und die Höhe der geschuldeten Summe ind Hauptsumme und Zinsen
  • Die Forderung, den geschuldeten Betrag zu bezahlen und die Zahlungsmodalitäten
  • Eine Wiedergabe des zweiten und dritten Paragraphs des Artikel L. 111-8 der französischen Zivilprozessordnung.

Im Falle einer Einigung mit der Fluglinie nimmt CLAIM ASSISTANCE die Entschädigung im Auftrag des Klienten/der Klientin entgegen und überweist sie dann unter den unten ausgeführten Konditionen an den/die Klient/in.

 

4.5. Rechtliche Schritte

Im Falle, dass die Fluglinie es ablehnt, die geforderte Entschädigung zu zahlen oder nicht antwortet, autorisiert der/die Klient/in hiermit CLAIM ASSISTANCE die Anfrage des Klienten/der Klientin an einen von CLAIM ASSISTANCE ausgewählten Anwalt zu senden, der vor dem zuständigen Gericht rechtliche Schritte gegen die Fluglinie einleiten wird, falls er das für angemessen erachtet. Der/die Klient/in erkennt an und stimmt zu, dass CLAIM ASSISTANCE dem Anwalt alle vom/von der Klient/in gesendeten Informationen und Dokumente weitergibt.

CLAIM ASSISTANCE verpflichtet sich hiermit, alle Ausgaben und Gebühren zu übernehmen, die im Zusammenhang mit dem im Interesse des Klienten/der Klientin eingeleiteten Verfahrens im Zusammenhang stehen, ungeachtet des Ausgangs des Verfahrens.

CLAIM ASSISTANCE trägt die finanziellen Konsequenzen jedes Gerichtsurteils, das zu Ungunsten des Klienten/der Klientin gesprochen wird.

Wahl des Anwalts

Es ist festgelegt, dass CLAIM ASSISTANCE die Anwälte, die es den Klienten und Klientinnen vorschlägt, sorgfältig auswählt, um die besten Chancen auf einen Erfolg des eingeleiteten Verfahrens zu garantieren.

CLAIM ASSISTANCE verpflichtet sich, die Klienten und Klientinnen über den Namen des Anwalts in Kenntnis zu setzen, der für das Verfahren zuständig ist.

Der/die Klient/in hat das Recht, den Anwalt abzulehnen und kann dieses Recht innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der E-Mail ausüben, die ihn informiert.

Falls der/die Klient/in in diesem Zeitrahmen nicht antwortet, wird das als eine Zustimmung zur Intervention des vorgeschlagenen Anwalts angesehen.

Im Falle einer Ablehnung des vorgeschlagenen Anwalts hat CLAIM ASSISTANCE das Recht, den Vertrag zu beenden. In Anbetracht der Dienste, die CLAIM ASSISTANCE für die Eintreibung der Entschädigung geleistet hat, bezahlt der/die Klient/in in diesem Fall die in Artikel 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Gebühren an CLAIM ASSISTANCE.

Dem/der Klient/in steht es dann frei, das Entschädigungsverfahren mit einem beliebigen Anwalt fortzuführen und die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen. Das Erfolgshonorarprinzip wird in diesem Fall nicht angewendet.

 

4.6. Entschädigung des Klienten/der Klientin

Zahlung nach einvernehmlicher Einigung

Im Falle, dass sich die Fluglinie, nach dem von CLAIM ASSISTANCE eingeleiteten Verfahren zur einvernehmlichen Eintreibung der Schuld, bereit erklärt, die Entschädigung des Klienten/der Klientin zu bezahlen, autorisiert der/die Klient/in CLAIM ASSISTANCE, das Geld für ihn/sie entgegenzunehmen.

CLAIM ASSISTANCE verspricht, die Entschädigungssumme innerhalb von dreißig (30) Tagen nach tatsächlichem Erhalt derselbigen zu überweisen und nach Abzug der Gebühr von CLAIM ASSISTANCE die in Artikel 5 dargelegt ist, daher 18% der vom /von der Klient/in erhaltenen Entschädigung.

CLAIM ASSISTANCE sendet dem/der Klient/in per E-Mail eine Rechnung über die von der Fluglinie bezahlte und die an CLAIM ASSISTANCE gezahlte Summe.

Der/die Klient/in akzeptiert hiermit, dass CLAIM ASSISTANCE das Recht hat, jede Entschädigung der Fluglinie abzulehnen, die in anderer Form als in Bezahlung angeboten wird.

Der/die Klient/in verspricht, CLAIM ASSISTANCE über jede Zahlung zu informieren, die er/sie direkt von der Fluglinie erhält. In einem solchen Fall verspricht der/die Klient/in, die CLAIM ASSISTANCE geschuldete und in Artikel 5 ausgeführte Gebühr, daher 18% der vom/von der Klient/in erhaltenen Entschädigung, innerhalb von dreißig (30) nach Empfang, zu überweisen.

Falls die Gebühr an CLAIM ASSISTANCE nicht bezahlt wird, kommt eine Strafgebühr in Höhe des um 10% erhöhten, von der Europäischen Zentralbank angewendeten Tarifs hinzu, bis das Geld tatsächlich auf dem Bankkonto von CLAIM ASSISTANCE ankommt.

CLAIM ASSISTANCE ist berechtigt, jegliche Schritte gegen den/die Klient/in einzuleiten um die geschuldete Summe zu erhalten, der Vollmachtserklärung entsprechend.

Zahlung nach Rechtsverfahren

Wenn ein Rechtsverfahren von einem Anwalt eingeleitet wird, wird die dem/der Klient/in geschuldete Entschädigung auf einen CARPA Account überwiesen und dann zum Kunden transferiert, nach Abzug der Gebühr des Anwalts wie im Honorarvertrag festgelegt und nach Abzug der Gebühr von CLAIM ASSISTANCE wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.

Der/die Klient/in stimmt hiermit zu, dass die Verfahrenskosten, die vom Richter gemäß dem Artikel 700 der französischen Zivilprozessordnung an den/die Klient/in vergeben werden, vom für den Fall zuständigen Anwalt einbehalten werden.

Der/die Klient/in ist verantwortlich für die Richtigkeit der Kontodaten, die er/sie für die Überweisung der Entschädigung an CLAIM ASSISTANCE und den Anwalt übermittelt hat.

Wenn der/die Klient/in einen oder mehrere Passagiere zu seiner Anfrage hinzugefügt hat, kann nur ein Bankkonto angegeben werden, auf das die Entschädigung einbezahlt wird. Der/die Klient/in ist allein für die Verteilung der Entschädigung unter den Passagieren zuständig. Der/die Klient/in kann die Bankdaten jederzeit vor der Überweisung der Entschädigung abändern.

 

5. PREIS

Die Gebühr von CLAIM ASSISTANCE berechnet sich als Prozentsatz der Summe, die der/die Klient/in als Entschädigung erhält.

Die Gebühr wird folgendermaßen berechnet:

  • 18% der durch den/die Klient/in erhaltene Entschädigung im Falle einer einvernehmlichen Einigung bevor rechtliche Schritte eingeleitet wurden
  • 24% der Entschädigung, die zu bezahlen die Fluglinie von einem Richter im Falle eines Gerichtsverfahrens verurteilt wurde, nicht inklusive der Verfahrenskosten gemäß Artikel 700 der französischen Zivilprozessordnung
  • 24% der Entschädigung, die die Fluglinie dem/der Klient/in in einer einvernehmlichen Einigung zahlt, nachdem von einem Anwalt beim zuständigen Gericht eine Klage eingebracht wurde

Es ist festgelegt, dass der Betrag der CLAIM ASSISTANCE geschuldeten Gebühr Folgendes nicht inkludiert:

  • die anzuwendende Mehrwertsteuer
  • Etwaige Bankgebühren, wenn die vom/von der Klient/in angegebenen Bankdaten nicht SEPA sind
  • Etwaige Währungs-Wechsel- oder Ausfertigungsgebühren

Der/die Klient/in übernimmt diese Kosten. CLAIM ASSISTANCE zieht sie von der an den/die Klient/in zu zahlenden Entschädigung ab.

Der/die Klient/in stimmt zu, dass die CLAIM ASSISTANCE geschuldete Gebühr direkt von der Entschädigung abgezogen wird, die im Auftrag des Klienten/der Klientin, bei einer einvernehmlichen Einigung von CLAIM ASSISTANCE und im Falle eines Rechtsverfahrens vom Anwalt entgegengenommen wird.

In Falle einer Beendigung des Vertrages durch den/die Klient/in oder durch Vertragsbruch des Klienten/der Klientin, verpflichtet sich der/die Klient/in, CLAIM ASSISTANCE für bereits geleistete Dienstleistungen zu entschädigen. Diese Entschädigung soll 18% des von der Fluglinie geforderten Betrags betragen bevor rechtliche Schritte eingeleitet worden sind und 150€ wenn ein Anwalt bereits rechtliche Schritte eingeleitet hat.

Die CLAIM ASSISTANCE geschuldete Gebühr soll in einem solchen Fall innerhalb von acht (8) Tagen gezahlt werden, nachdem der Kündigungsbrief versandt wurde.

 

6. RÜCKZUGSRECHT

Gemäß des Artikels L. 121-21 des französischen Verbraucherrechts, hat der/die Klient/in das Recht sich aus dem Vertrag zurück zu ziehen, und zwar innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach in Kraft treten der Vollmachtserklärung, daher dem Tag an dem CLAIM ASSISTANCE die vom/von der Klient/in unterschriebene Vollmachtserklärung erhält.

Sollte der/die Klient/in von seinem/ihren Rückzugsrecht Gebrauch machen, ist CLAIM ASSISTANCE automatisch von allen seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit.

 

7. VERPFLICHTUNGEN VON CLAIM ASSISTANCE

CLAIM ASSISTANCE verpflichtet sich, den Auftrag zur Schuldeintreibung mit Umsicht, Sorgfalt und Ehrlichkeit und in Entsprechung der geltenden Richtlinien durchzuführen.

CLAIM ASSISTANCE erkennt an, dass es einen Versicherungsvertrag unterschrieben hat, um dem/der Klient/in zu garantieren, dass er/sie nicht von finanziellen Konsequenzen betroffen sein wird, die sich durch professionelle, zivile Verpflichtungen ergeben, die im Laufe der Bemühungen zur Erfüllung des Auftrags entstehen. CLAIM ASSISTANCE bestätigt, dass ein separates Bankkonto den Geldern gewidmet ist, die im Auftrag des Klienten/der Klientin entgegen genommen werden.

Der/die Klient/in erkennt an, dass CALIM ASSISTANCE lediglich verpflichtet ist, sich nach besten Kräften zu bemühen, und keinen Erfolg des Entschädigungsverfahrens garantieren kann, sei es auf einvernehmlichem oder rechtlichem Weg.

CLAIM ASSISTANCE übernimmt keine Verantwortung für etwaige Risiken, die mit der Entschädigungsforderung des Klienten/der Klientin in Zusammenhang stehen.

 

8. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

Der/die Klient/in erklärt, dass er rechtlich dazu in der Lage ist, in diesen Vertrag einzutreten. Das bedeutet, dass er/sie rechtliche Mündigkeit und Geschäftsfähigkeit besitzt und nicht unter einer Maßnahme zum rechtlichen Schutz steht, wie etwa Vormundschaft oder Sachwalterschaft.

Minderjährige Klienten und Klientinnen können von ihren rechtlichen Vertretern vertreten werden.

Wenn der/die Klient/in eine Anfrage für eine dritte Person ausfüllt, wird angenommen, dass er/sie von dieser dazu autorisiert worden ist, in ihrem Auftrag in diesen Vertrag mit CLAIM ASSISTANCE zu treten. In so einem Fall wird der/die Klient/in als Vertreter/in der anderen Passagiere angesehen und ist für CLAIM ASSISTANCE die einzige Kontaktperson im Verlauf der Durchführung des Vertrags.

Diese/r Klient/in verspricht, CLAIM ASSISTANCE alle nötigen Dokumente und Informationen der Passagiere zukommen zu lassen und wird als „Klient/in“ angesehen.

Der/die Klient/in, der autorisiert wurde im Auftrag anderer Passagiere zu handeln, ist alleine für die Kommunikation mit diesen Passagieren im Rahmen des Verfahrens verantwortlich.

Der/die Klient/in verspricht, CLAIM ASSISTANCE ohne Verzögerungen mit allen angeforderten Dokumenten und Informationen zu versorgen und garantiert, dass diese Informationen akkurat, vollständig und aktuell sind.

Sobald der/die Klient/in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, verspricht er/sie, CLAIM ASSISTANCE jegliche Kommunikation mit der Fluglinie zur Verfügung zu stellen.

Der/die Klient/in informiert CLAIM ASSISTANCE außerdem über jede Änderung, die die einvernehmliche oder rechtliche Eintreibung der Entschädigung positiv oder negativ beeinflussen könnte, wie zum Beispiel: eine Einigung mit der Fluglinie, parallele Handlungen, entweder einvernehmlich oder auf Rechtswegen, die ohne die Zustimmung von CLAIM ASSISTANCE gesetzt wurden, etwaige Insolvenzverfahren die mit den CLAIM ASSISTANCE durch die Vollmacht anvertrauten Fällen in Verbindung stehen, jedes Angebot der Fluglinie, jede Anfechtung.

Der/die Klient/in verpflichtet sich, CLAIM ASSISTANCE über alle vorangehenden Handlungen zur Eintreibung der Entschädigung zu informieren. Er/sie verpflichtet sich dazu, es zu unterlassen, in das Verfahren zur Eintreibung der Entschädigung einzugreifen, sei es durch das Kontaktieren der Fluglinie oder durch das Beauftragen Dritter, die Entschädigung einzutreiben.

Der/die Klient/in verpflichtet sich allgemein dazu, mit CLAIM ASSISTANCE und dem zuständigen Anwalt für die Durchführung der Eintreibung der Entschädigung, sei es einvernehmlich oder auf Rechtswegen, zu kooperieren.

Sollte der/die Klient/in vorhaben, das laufende Verfahren abzubrechen, soll er/sie CLAIM ASSISTANCE unverzüglich über seine/ihre Entscheidung in Kenntnis setzen und die in Artikel 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegte Gebühr bezahlen. Falls rechtliche Schritte eingeleitet wurden, bestimmt in einem solchen Fall der mit dem Anwalt abgeschlossene Honorarvertrag die Höhe der dem Anwalt geschuldeten Summe.

 

9. VERTRAGSENDE

Erlöschen des Vertrages

Der Vertrag wird für eine unbegrenzte Zeit abgeschlossen und erlischt dann, wenn die von der Fluglinie gezahlte Entschädigung, nach Abzug der anzuwendenden Gebühren, von CLAIM ASSISTANCE an den/die Klient/in überwiesen wurde, außer im Falle von Rückzug oder Kündigung.

Kündigung des Vertrags

CLAIM ASSISTANCE behält sich das Recht vor, den Vertrag einseitig und ohne Vorwarnung zu kündigen und das Verfahren zur Eintreibung der Entschädigung einzustellen, in folgenden Situationen:

  • Änderung in der Rechtsprechung
  • Änderungen in den Richtlinien
  • gegen die Fluglinie eingeleitete Insolvenzverfahren
  • Verlust oder Untergang von Beweisen
  • Beweis außerordentlicher Umstände
  • Entdeckung der Untauglichkeit des Entschädigungsanspruchs nach Beginn des Verfahrens

CLAIM ASSISTANCE verpflichtet sich, den/die Klient/in mit einem Bestätigungschreiben per Email über die Kündigung zu informieren und die Gründe der Kündigung darzulegen. Die Kündigung gilt ab Empfang der Benachrichtigung per Mail oder wenn diese Information im Nutzeraccount des Klienten erscheint. In einem solchen Fall werden alle bisher aufgewendeten Kosten von CLAIM ASSISTANCE getragen.

Der/die Klient/in kann den Vertrag ebenfalls kündigen. In diesem Fall trägt aber er/sie die bereits von CLAIM ASSISTANCE bis zur Benachrichtigung über die Kündigung aufgewendeten Kosten, wie in Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.

Falls die Parteien sich nicht darüber einig sind, ob sie eine Einigung mit der Fluglinie annehmen oder ablehnen möchten, kann der Vertrag von der Partei gekündigt werden, die die Einigung annehmen möchte:

  • Falls der/die Klient/in die Einigung der Fluglinie entgegen des Anratens von CLAIM ASSISTANCE annimmt, zahlt er/sie die bis zur Einigung von CLAIM ASSISTANCE aufgewendeten Kosten und außerdem eine Gebühr von 18%, es sei denn der/die Klient/in erhält Entschädigung in Höhe von mindestens 90% des von CLAIM ASSISTANCE geschätzten Betrages.
  • CLAIM ASSISTANCE behält 18% der von der Fluglinie angebotenen Entschädigungssumme, falls es die von der Fluglinie angebotene Einigung akzeptiert.

Der Vertrag endet in folgenden Fällen automatisch:

  • Im Falle eines ernsthaften Vertragsbruchs durch eine der beiden Parteien und nachdem eine formale Benachrichtigung vierzehn (14) Tage ohne Antwort geblieben ist;
  • Wenn der/die Klient/in den von CLAIM ASSISTANCE vorgeschlagenen Anwalt ablehnt und CLAIM ASSISTANCE es ablehnt, den Anwalt des Klienten/der Klientin zu finanzieren.

Für diese automatischen Beerdigungen gilt Artikel 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Falle des Todes des Klienten/der Klientin wird der Vertrag automatisch auf seine/ihre Erben übertragen.

 

10. HAFTUNG VON CLAIM ASSISTANCE

CLAIM ASSISTANCE unterliegt der Verpflichtung, sich nach besten Kräften zu bemühen.

CLAIM ASSISTANCE verpflichtet sich, alles Mögliche zu tun um im Auftrag des Klienten/der Klientin die Entschädigung von der Fluglinie zu erhalten, kann aber keinen Erfolg eines einvernehmlichen oder gerichtlichen Verfahrens garantieren.

Somit haftet CLAIM ASSISTANCE nicht für eine Ablehnung der Fluglinie, die Entschädigung zu bezahlen oder ein etwaiges ungünstiges Gerichtsurteil.

Grundsätzlich trägt CLAIM ASSISTANCE keine Verantwortung für etwaige Verzögerungen oder Erfolglosigkeit von Entschädigungsanfragen, die an die Fluglinie gesendet werden. Daher hat der/die Klient/in in solchen Fällen kein Recht auf eine Entschädigung von CLAIM ASSISTANCE.

CLAIM ASSISTANCE trägt keine Verantwortung für die Nicht-Erfüllung seiner Verpflichtungen, wenn diese durch das Verhalten des Klienten/der Klientin, höhere Gewalt oder Handlungen einer dritten Partei verursacht worden ist.

Unter keinen Umständen kann CLAIM ASSISTANCE haftbar gemacht werden für etwaige Nutzung der Dienste, direkten oder indirekten Schaden am/an der Klient/in oder Dritten oder direkten oder indirekten Schaden an Software (inklusive Daten, Programme, Dokumente, etc.) oder Hardware (Zubehör, Kabel, Netzwerk, etc.) des Klienten/der Klientin oder Dritter.

CLAIM ASSISTANCE übernimmt keine Haftung für die Unerreichbarkeit der Website aufgrund von höherer Gewalt, wie durch die Rechtsprechung festgelegt, oder für Unerreichbarkeit die durch externe Faktoren verursacht worden ist, die nicht in der Macht von CLAIM ASSISTANCE liegen.

CLAIM ASSISTANCE übernimmt keine Haftung im Falle, dass Beweisstücke verschwinden und dem/der Klient/in nicht zurückgegeben werden können auf Grund von Brand, Verlust oder anderer Fälle von höherer Gewalt.

 

11. BESCHWERDEN

Beschwerden und/oder Anfechtungen des Klienten/der Klientin betreffend CLAIM ASSISTANCE  müssen, um gültig zu sein, mit einer Erklärung exklusiv an die E-Mail-Adresse contact(at)refundmyticket.net gesendet werden, innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis der Tatsachen, die die Grundlage für die Beschwerde und/oder Anfechtung.

 

12. SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN

Gemäß französischen Gesetzes zu Informationstechnologie, Daten und bürgerlichen Freiheiten vom 6. Jänner 1978, ist die vom/von der Klient/in angeforderte Information notwendig zur ordentlichen Bearbeitung des Falles und zur Nutzung durch CLAIM ASSISTANCE seine Partner vorgesehen. Diese Daten sind angemessen, relevant und nicht exzessiv im Verhältnis zum Zweck ihrer Sammlung und weiteren Bearbeitung. Sie sind strikt vertraulich und werden ordentlich und rechtmäßig gebraucht.

Der/die Klient/in hat das Recht auf Zugang zu seinen/ihren persönlichen Daten und Änderung und Löschung derselben. Dieses Recht kann ausgeübt werden, indem eine Mail an contact(at)refundmyticket.net gesendet wird.

Die Datenbank von CLAIM ASSISTANCE ist ordnungsgemäß bei der französischen Datenschutzbehörde unter der Nummer 185767 V 0 registriert.

CLAIM ASSISTANCE behält alle übermittelten Daren für eine Dauer, welche die Zeit nicht überschreitet, die notwendig ist, um sie für die vorgesehenen Zwecke zu bearbeiten.

Indem der/die Klient/in CLAIM ASSISTANCE seine/ihre persönlichen Daten übermittelt, erlaubt er/sie, dass sie im Rahmen dieses Vertrages bearbeitet werden. Der/die Klient/in gestattet außerdem die Nutzung dieser Daten für statistische und Marketingzwecke.

Der/die Klient/in kann dem Empfang von Marketingdokumenten ablehnen, indem er auf den in der E-Mail zur Verfügung gestellten Link klickt oder eine E-Mail an folgende Adresse schreibt: contact(at)refundmyticket.net.

 

13. GEISTIGES EIGENTUM

Sämtliche visuelle und Audioelemente auf der Website, inklusive der zu Grunde liegenden Technologie, sind urheberrechtlich geschützt.

CLAIM ASSISTANCE hält alle Nutzungsrechte auf alle diese Elemente.

Die Briefe und sämtlicher Inhalt der von CLAIM ASSISTANCE betriebenen Website (Text, Grafiken, Logos, Buttons, Bilder, Icons und Softwarekomponenten) sind das ausschließlich das Eigentum von CLAIM ASSISTANCE. CLAIM ASSISTANCE hält alle Urheberrechte zu besagten Briefen und aller ihrer Kopien.

Unter diesem Vertrag übermittelt CLAIM ASSISTANCE keinerlei Rechte an den Briefen, die an die Fluglinien geschickt werden.

Der/die Klient/in soll weder direkt noch indirekt ganze oder Teile der Elemente auf der Website, vervielfältigen, anpassen, abändern, wiedergeben oder verbreiten, in welcher Form auch immer. Der/die Klient/in verpflichtet sich außerdem, die Briefe und die Dokumente, die von CLAIM ASSISTANCE erzeugt und dem/der Klient/in im Rahmen der Durchführung des Vertrages elektronisch oder auf Papier zur Verfügung gestellt wurden, nicht zu vervielfältigen oder zu verbreiten.

 

14. GÜLTIGES RECHT UND RECHTSPRECHUNG

Die Parteien einigen sich darauf, dass dieser Vertrag französischem Recht unterliegt.

Alle Streitigkeiten die in Verbindung stehen mit der Gültigkeit, Auslegung, Durchführung, Nicht-Durchführung oder Kündigung des Vertrages, werden gemäß gültigen Rechts dem zuständigen Gericht vorgelegt.

Anhang: Rücktrittsformular

Nur falls Sie vom Vertrag zurücktreten möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An CLAIM ASSISTANCE

19, rue Honoré d’Estienne d’Orves 93500 Pantin FRANCE

Email contact(at)refundmyticket.net

Ich gebe hiermit meinen Rücktritt vom Vertrag bekannt, in den ich in Folge der Reklamationsanfrage getreten bin, die ich auf Ihrer Website am (Datum) ausgefüllt habe und die per E-Mail bestätigt wurde am (Datum). Der Vertrag wurde unterschrieben am …

Name des Kunden

Adresse des Kunden

Unterschrift des Kunden (nur im Falle eines Rücktritts in Papierform)

Datum